Ab Juli 2023 wird ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro an Bürgergeld-Empfänger ausgezahlt, die an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Das neue Bürgergeld-Gesetz besagt, dass auch Teilnehmer, die bereits vor dem 1.7.2023 mit ihrer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung begonnen haben, Anspruch auf das Weiterbildungsgeld haben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Weiterbildungsgeld ausschließlich für die Teilnahme an berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen gezahlt wird. Eine berufliche Nachqualifizierung, die darauf abzielt, einen Berufsabschluss nachträglich zu erwerben und auf bereits vorhandenen Kompetenzen aufbaut, gilt als abschlussbezogen
Die 150 Euro werden anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf ausgezahlt.
Das Weiterbildungsgeld kann bis zu drei Jahre ausgezahlt werden, wenn die Bildungsmaßnahme einen Berufsabschluss erfordert. Im Vergleich zur alten Hartz IV-Regelung bedeutet dies eine Verlängerung um ein Jahr
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