Mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit können Sie Ihre berufliche Weiterbildung oder Umschulung finanzieren lassen. Bauen Sie gezielt Kernkompetenzen aus und ergreifen Sie neue Jobchancen! Die Kostenübernahme erfolgt durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Auch Lehrgangskosten, Fahrtkosten, auswärtige Unterbringungskosten, auswärtige Verpflegungs- und Kinderbetreuungskosten können gefördert werden.
Arbeitssuchende oder Arbeitslose, die einen Bildungsgutschein bei uns vorlegen, erhalten unser Fort- und Weiterbildungsangebot kostenfrei. Unsere Leistungen werden dann direkt mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter abgerechnet – für Sie entstehen keine weiteren Kosten.
Ein Bildungsgutschein ist eine Zusicherung im Sinne des § 34 SGB X und somit eine Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen. Damit wird das Vorliegen der Fördervoraussetzungen für die Dauer der Gültigkeit des Bildungsgutscheines bescheinigt. Der Bildungsgutschein wird – wie ein Verwaltungsakt mit der Bekanntgabe – durch Aushändigung wirksam, d.h. der Empfangende hat einen Rechtsanspruch auf das Zugesagte. Wird die Zusicherung im Bildungsgutschein eingeschränkt oder ist diese mit bestimmten Bedingungen versehen, so müssen auch diese Voraussetzungen erfüllt sein.
Mit einem Bildungsgutschein können Arbeitssuchende oder Arbeitslose die Leistungen eines zugelassenen Trägers nach AZAV kostenlos in Anspruch nehmen. Der zugelassene Träger kann später bei Erfüllung Ihrer persönlichen Voraussetzungen die erbrachte Leistung entsprechend bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter abrechnen.
Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsgutscheines ist ein individuelles Gespräch bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. Suchen Sie Ihre regionale Agentur für Arbeit auf und lassen Sie sich dort beraten.
Wer kann gefördert werden?
Einen Bildungsgutschein können Sie bei Ihrer zuständigen Behörde (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter) beantragen. Der Erhalt eines Bildungsgutscheins liegt im Ermessen Ihrer Agentur für Arbeit bzw Ihres Jobcenters. Diese(s) kann eine Förderung bescheinigen, sowie das Maßnahmeziel festlegen.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Förderung, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten durch die Agentur für Arbeit garantiert wird und der Sie zur Teilnahme an einer Weiterbildung berechtigt.
Das Dokument weist folgende Inhalte auf:
Arbeitnehmer*innen können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn:
Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch – persönlich, telefonisch oder digital.
Wir nehmen uns Zeit für Sie und besprechen gemeinsam: