Jeder Zeitsoldat (m/w/d) mit mindestens 8-jähriger Wehrdienstzeit hat zu seiner Reintegration in das Erwerbsleben die Möglichkeit einer eigenen Budgetplanung zur Weiterbildung. D.h. dem ehemaligen Zeitsoldaten steht ein bestimmter Geldbetrag zur Verfügung, den er frei verteilen kann, um sich weiterzubilden.
Gefördert werden Zeitsoldaten*innen der Bundeswehr (SaZ) und Berufsoffizier*innen im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze (BO41). Ihnen wird ein in Abhängigkeit von der Verpflichtungsdauer unterschiedlich gestaffeltes Leistungsangebot zur Weiterbildung zur Verfügung gestellt.
Gefördert werden Eingliederungsmaßnahmen, die die Arbeitsaufnahme im Anschluss an das Dienstverhältnis erleichtern. Nicht förderfähig sind dagegen Maßnahmen, die dem Freizeitbereich oder der Persönlichkeitsbildung zuzuordnen sind. Der Berufsförderungsdienst (BFD) fördert die schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung von aus der Bundeswehr ausscheidenden Zeitsoldat*innen.
Während, gegen Ende und nach Abschluss der Wehrdienstzeit werden beispielsweise Kurs- und Seminargebühren in Abhängigkeit der individuellen Kostenhöchstgrenzen voll oder anteilig übernommen. Grundlage der Förderung ist das Soldatenversorgungsgesetz
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