Ausbildungssuchende, von der Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende oder Arbeitslose können bei der Teilnahme an Bildungsmaßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung durch:
unterstützen (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung)
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 SGB III ist eine Förderungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit, um Arbeits- und Ausbildungssuchende bei ihrer beruflichen Eingliederung zu unterstützen.
Einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben arbeitssuchende Personen, die die folgende Kriterien erfüllen:
Ohne Rechtsanspruch und nach Ermessen des Fallmanagers der Agentur für Arbeit kann auch in den folgenden Fällen ein Aktivierungs- und Bildungsgutschein genehmigt werden:
Je nach Förderoption Ihres Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines (AVGS) wird durch den Träger der Maßnahme anders bei der Agentur für Arbeit abgerechnet:
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