TQ1 Menschen und Objekte schützen

Schulungsübersicht

Die Teilqualifizierung (TQ) 1 „Menschen und Objekte schützen“ ist der erste Teil eines bundeseinheitlich standardisierten, modularen Bildungsangebots mit dem Ziel, den anerkannten Berufsabschluss „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ (TQ 1-4) oder „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ (TQ 1-6) zu erhalten.

Um im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr arbeiten zu können, benötigen Sie das IHK-Zertifikat zur Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO. In unserem Kurs werden Sie ideal auf diese Prüfung vorbereitet. Unser Modul deckt dabei einen klar definierten Bereich aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Aufgabengebiet eines späteren Personen-, Anlagen- und Objektschützers (m/w/d) ab. Das Wissen aus dem Kurs können Sie daher sofort in Ihre täglichen Aufgabenstellungen am Arbeitsplatz einfließen lassen.

 

Alle wichtigen Informationen zu Ihrer Qualifizierung auf einen Blick

Dauer
6 Monate
Beginn
laufender Einstieg
Unterrichtsform
Präsenz
Schulungsform
Qualizierung
Fördermöglichkeiten

Viele Maßnahmen sind AZAV-zertifiziert und können über Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zu 100% gefördert werden.

Qualifikation / Abschluss und Zusatzqualifikationen

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie anerkannte Zertifikate und Nachweise, die Ihre Qualifikation im Sicherheitsgewerbe belegen.

Qualifikation / Abschluss
  • Teilnahmebestätigung
  • Kompetenzfeststellung durch die IHK
  • Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO
  • staatlich anerkannte Waffensachkunde gem. § 7 WaffG
  • Brandschutz- und Evakuierungshelfer*in gem. DGUV 203-23
  • Ersthelfer*in
  • Interkulturelle Handlungskompetenz
  • Deeskalationstraining
  • Qualifikation zum Umgang mit dem Einsatzstock
  • Qualifikation zum Umgang mit dem Reizstoffsprühgerät
  • Taktisches Einsatztraining
  • Englisch für Sicherheitskräfte

Schulungsinhalte im Detail

Praxisnahe Module für Ihren erfolgreichen Einstieg ins Sicherheitsgewerbe.

Inhalte der Qualifizierung

Da die Sicherheitsbranche bevorzugt Personen einstellt, die den Nachweis der „Sachkundeprüfung nach § 34a GewO“ mitbringen, um in Unternehmen als Sicherheitspersonal eingesetzt zu werden, liegt der Fokus auf den Themen der „Sachkundeprüfung nach § 34a GewO“:

  • Recht der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Gewerberecht und Datenschutz
  • Bürgerliches Recht (BGB)
  • Straf- und Verfahrensrecht (StGB)
  • Umgang mit Menschen, Kommunikation und Konflikthandhabung
  • Eigensicherung inkl. Einsatztraining „Grundlagen Selbstverteidigung und Selbstbehauptung“
    Personenschutz-, Begleitschutz- und Ermittlungsgrundlagen
  • Umgang mit Waffen
  • Waffensachkunde (WaffG)
  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
  • Grundlagen der Sicherheitstechnik
  • Erste Hilfe
  • Brandschutzhelfer*in
  • Englisch für Sicherheitskräfte
  • Einsatzrecht
  • Situationstraining / Auffrischungskurs
  • Grundlagen Sicherheitswirtschaft / BDSW Thema DIN 77200
  • Praktikum
  • Prüfungsvorbereitung
Voraussetzungen
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Hauptschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Abschluss
  • körperliche, geistige und charakterliche Eignung zum Ausüben des Sicherheitsberufes (z.B. eine positive psychologische Eignungsfeststellung)
  • Vorlage eines behördlichen Führungszeugnisses ohne Eintrag
  • Fahrerlaubnis Klasse B ist von Vorteil, aber keine Bedingung
Zielgruppe
  • Arbeitslose (SGB II / SGB III), die eine Tätigkeit im Sicherheits- und Bewachungsgewerbe anstreben und dafür die notwendigen Voraussetzungen erfüllen
  • Personen, die an einem Vorbereitungskurs zur Externenprüfung bei der IHK teilnehmen möchten
  • Arbeitslose, die eine Tätigkeit im Sicherheits- und Bewachungsgewerbe anstreben
    • Interessent*innen für einen Vorbereitungskurs zur Externenprüfung (IHK)
Weitere Informationen
  • Sämtliches Unterrichtsmaterial und eventuelle Prüfungsgebühren sind mit der Buchung abgedeckt.
  • Förderung zu 100 % möglich… mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, der Jobcenter oder anderer Kostenträger, z.B. Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften oder BFD

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