Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Schulungsübersicht

Eine Fachkraft (m/w/d) für Schutz und Sicherheit ist eine qualifizierte und auf dem Arbeitsmarkt gefragte Person, die auf unterschiedliche Gefahrensituationen richtig und angemessen reagieren kann. Der Bedarf an Sicherheitskräften nimmt weiterhin zu und aktuelle Arbeitsmarkterhebungen gehen davon aus, dass auch in den nächsten 20 Jahren eine erhöhte Nachfrage an Personal in dieser Branche zu erwarten ist. Mit unserer Umschulung, die Ihnen eine fundierte Security-Ausbildung bietet, Sie fit für IHK-Prüfung macht und Ihnen diverse Zusatzqualifikationen vermittelt, können Sie daher auf eine langfristige berufliche Perspektive schauen, speziell in diesen Einsatzgebieten:

  • Objekt- und Werkschutz
  • Sicherheit an Flughäfen
  • Veranstaltungs- und Brandschutz
  • Schutz des öffentlichen Nahverkehrs
  • Warenhausdetektiv
  • Sicherheitskontrolleur
  • Personenschützer
  • Einsatz bei Wach- und Sicherheitsdiensten, Werttransporten und Industrieunternehmen
  • Ordnungsbehörden (Entgeltgruppe TÖVD 9a)

Alle wichtigen Informationen zu Ihrer Qualifizierung auf einen Blick

Dauer
24 Monate
Beginn
02.02.2026 und 06.07.2026
Unterrichtsform
Präsenz und Online
Schulungsform
Umschulung
Fördermöglichkeiten

Viele Maßnahmen sind AZAV-zertifiziert und können über Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zu 100% gefördert werden.

Qualifikation / Abschluss und Zusatzqualifikationen

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie anerkannte Zertifikate und Nachweise, die Ihre Qualifikation im Sicherheitsgewerbe belegen.

Qualifikation / Abschluss
  • Teilnahmebescheinigung
  • Zulassung zur IHK-Prüfung für den Berufsabschluss „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“
Zusatzqualifikationen
  • Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO
  • Waffensachkunde gem. § 7 WaffG
  • Brandschutz- und Evakuierungshelfer*in
  • Ersthelfer*in
  • Interkulturelle Handlungskompetenz
  • Umgang mit dem Einsatzstock (kurz, ausziehbar)
  • Umgang mit dem Reizstoffsprühgerät
  • Taktisches Einsatztraining

Schulungsinhalte im Detail

Praxisnahe Module für Ihren erfolgreichen Einstieg ins Sicherheitsgewerbe.

Inhalte der Umschulung

Da die Sicherheitsbranche bevorzugt Personen einstellt, die den Nachweis der „Sachkundeprüfung nach § 34a GewO“ mitbringen, um in Unternehmen als Sicherheitspersonal eingesetzt zu werden, liegt der Fokus auf den Themen der „Sachkundeprüfung nach § 34a GewO“:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Gewerberecht und Datenschutz
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Straf-und Verfahrensrecht (StGB)
  • Umgang mit Menschen, Kommunikation und
  • Konflikthandhabung
  • Eigensicherung inkl. Einsatztraining „Grundlagen Selbstverteidigung und Selbstbehauptung“
  • Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
  • Grundlagen der Sicherheitstechnik
  • Englisch für Sicherheitskräfte
  • Dienst-und Einsatzkunde
  • Unfallverhütung und Brandschutz
  • Situationstraining / Auffrischungskurs
  • Praktikum
  • Prüfungsvorbereitung
Voraussetzungen
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Hauptschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Abschluss
  • körperliche, geistige und charakterliche Eignung zum Ausüben des Sicherheitsberufes (z.B. eine positive psychologische Eignungsfeststellung)
  • Vorlage eines behördlichen Führungszeugnisses ohne Eintrag
  • Fahrerlaubnis Klasse B ist von Vorteil, aber keine Bedingung
Zielgruppe
  • Personen mit fehlendem Berufsabschluss
  • Personen mit Migrationshintergrund
  • Personen mit Wunsch zur Anpassung des beruflichen Qualifikationsprofils an den Arbeitsmarkt
  • Berufsrückkehrer*innen, Studienabbrecher*innen
  • Arbeitslose (SGB II / SGB III), die eine Tätigkeit im Sicherheits- und Bewachungsgewerbe anstreben und dafür die notwendigen Voraussetzungen erfüllen
  • Personen, die an einem Vorbereitungskurs zur Externenprüfung bei der IHK teilnehmen möchten

Hinweis:
Nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie über einschlägige Berufserfahrung in dem jeweiligen Beruf verfügen, die mindestens das 1,5-fache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgesehen ist, beträgt. Bei einer Ausbildung mit einer Dauer von drei Jahren entspricht das einer Berufserfahrung von mindestens 4,5 Jahren.

 

Weitere Informationen
  • Förderung zu 100 % möglich… mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, der Jobcenter oder anderer Kostenträger, z.B. Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften oder BFD
  • Sämtliches Unterrichtsmaterial und eventuelle Prüfungsgebühren sind mit der Buchung abgedeckt.

Informationen zu unseren Schulungen herunterladen

Flyer Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Fordern Sie hier ein Angebot an

Das könnte Sie auch interessieren

Starten Sie jetzt Ihre berufliche Zukunft

Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch – persönlich, telefonisch oder digital.

Kostenlose Erstberatung

Wir nehmen uns Zeit für Sie und besprechen gemeinsam:

  • Ihre beruflichen Ziele und Möglichkeiten
  • Passende Weiterbildungen und Umschulungen
  • Fördermöglichkeiten (Bildungsgutschein etc.)
  • Den nächsten Kursstart