Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Die Schutz- und Sicherheitsbranche boomt und hat sich zu einem wichtigen Wirtschafts- und Beschäftigungsbereich entwickelt. Während der Umsatz und die Mitarbeiterzahlen steigen, wächst bei Firmen und im öffentlichen Raum das Bedürfnis nach Sicherheit. Klar, dass daher immer stärker gut ausgebildete Fach- und Servicekräfte (m/w/d) für Schutz und Sicherheit gesucht werden. Mit unserer Umschulung, die Ihnen eine fundierte Security-Ausbildung bietet, Sie fit für IHK-Prüfung macht und Ihnen diverse Zusatzqualifikationen vermittelt, können Sie daher auf eine langfristige berufliche Perspektive schauen, speziell in diesen Einsatzgebieten:
- Objekt- und Werkschutz
- Sicherheit an Flughäfen
- Veranstaltungs- und Brandschutz
- Schutz des öffentlichen Nahverkehrs
- Warenhausdetektiv
- Sicherheitskontrolleur
- Personenschützer
- Einsatz bei Wach- und Sicherheitsdiensten, Werttransporten und Industrieunternehmen
- Ordnungsbehörden (Entgeltgruppe TÖVD 9a)
Übersicht Schulungsinhalte
Dauer
16 Monate
kann auf 10 Monate verkürzt werden.
Beginn
05.02.2024
Start immer zwischen Januar und März
und August und Oktober
Unterrichtsform
Präsenz und Online
Schulungsform
Umschulung
Qualifikation / Abschluss
- Teilnahmebescheinigung
- Zulassung zur IHK-Prüfung für den Berufsabschluss „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“
Zusatzqualifikationen
- Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO
- Waffensachkunde gem. § 7 WaffG
- Brandschutz und Evakuierungshelfer*in
- Ersthelferausbildung
- Interkulturelle Handlungskompetenz
- Qualifikation zum Umgang mit dem Einsatzstock (kurz, ausziehbar)
- Qualifikation zum Umgang mit dem Reizstoffsprühgerät
- Taktisches Einsatztraining
Erfahren Sie mehr über individuelle Förderungsmöglichkeiten.
Inhalte der Umschulung
Da die Sicherheitsbranche bevorzugt Personen einstellt, die den Nachweis der „Sachkundeprüfung nach § 34a GewO“ mitbringen, um in Unternehmen als Sicherheitspersonal eingesetzt zu werden, liegt der Fokus auf den Themen der „Sachkundeprüfung nach § 34a GewO“:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gewerbe- und Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Strafverfahrensrecht
- Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
- Umgang mit Menschen
- Verhalten in Gefahrensituationen
- Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Hauptschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Abschluss
- körperliche, geistige und charakterliche Eignung zum Ausüben des Sicherheitsberufes (z.B. eine positive psychologische Eignungsfeststellung)
- Vorlage eines behördlichen Führungszeugnisses ohne Eintrag
- Fahrerlaubnis Klasse B ist von Vorteil, aber keine Bedingung
Zielgruppe
- Arbeitslose (SGB II / SGB III), die eine Tätigkeit im Sicherheits- und Bewachungsgewerbe anstreben und dafür die notwendigen Voraussetzungen erfüllen
- Personen, die an einem Vorbereitungskurs zur Externenprüfung bei der IHK teilnehmen möchten
Hinweis:
- Nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie über einschlägige Berufserfahrung in dem jeweiligen Beruf verfügen, die mindestens das 1,5-fache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgesehen ist, beträgt. Bei einer Ausbildung mit einer Dauer von drei Jahren entspricht das einer Berufserfahrung von mindestens 4,5 Jahren.
Weitere Informationen
- Sämtliches Unterrichtsmaterial und eventuelle Prüfungsgebühren sind mit der Buchung abgedeckt.