Sachkundevorbereitung §34a GewO
Um im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr arbeiten zu können, benötigen Sie das IHK-Zertifikat zur Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO. In unserem Kurs werden Sie ideal auf diese Prüfung vorbereitet. Unser Modul deckt dabei einen klar definierten Bereich aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Aufgabengebiet eines späteren Personen-, Anlagen- und Objektschützers (m/w/d) ab. Das Wissen aus dem Kurs können Sie daher sofort in Ihre täglichen Aufgabenstellungen am Arbeitsplatz einfließen lassen. Auch Berufseinsteiger*innen mit Interesse am Personen- und Begleitschutz können in unserem Kurs ihren Start in die Sicherheitsbranche nehmen.
Übersicht Schulungsinhalte
Dauer
2,5 Monate
Beginn
laufender Einstieg
Unterrichtsform
in hybrider Durchführung
Schulungsform
Qualifizierung
Qualifikation / Abschluss
- Teilnahmebescheinigung
Zusatzqualifikationen
- Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO
- Brandschutz und Evakuierungshelfer*in
- Ersthelferausbildung
- Qualifikation zum Umgang mit dem Einsatzstock (kurz, ausziehbar)
- Qualifikation zum Umgang mit dem Reizstoffsprühgerät
- Taktisches Einsatztraining
Erfahren Sie mehr über individuelle Förderungsmöglichkeiten.
Inhalte der Qualifizierung
Da die Sicherheitsbranche bevorzugt Personen einstellt, die den Nachweis der „Sachkundeprüfung nach § 34a GewO“ mitbringen, um in Unternehmen als Sicherheitspersonal eingesetzt zu werden, liegt der Fokus auf den Themen der „Sachkundeprüfung nach § 34a GewO“:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gewerbe- und Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Strafverfahrensrecht
- Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
- Umgang mit Menschen
- Verhalten in Gefahrensituationen
- Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- körperliche, geistige und charakterliche Eignung zum Ausüben des Sicherheitsberufes (z.B. eine positive psychologische Eignungsfeststellung)
- Vorlage eines behördlichen Führungszeugnisses ohne Eintrag
- Fahrerlaubnis Klasse B ist von Vorteil, aber keine Bedingung
Zielgruppe
- Arbeitslose (SGB II / SGB III), die eine Tätigkeit im Sicherheits- und Bewachungsgewerbe anstreben und dafür die notwendigen Voraussetzungen erfüllen
- Personen, die an einem Vorbereitungskurs zur Externenprüfung bei der IHK teilnehmen möchten
Hinweis:
- Nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie über einschlägige Berufserfahrung in dem jeweiligen Beruf verfügen, die mindestens das 1,5-fache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgesehen ist, beträgt. Bei einer Ausbildung mit einer Dauer von drei Jahren entspricht das einer Berufserfahrung von mindestens 4,5 Jahren.
Weitere Informationen
- Sämtliches Unterrichtsmaterial und eventuelle Prüfungsgebühren sind mit der Buchung abgedeckt.