Was ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?
Im Zuge der Weiterbildungsoffensive wurde am 01. Januar 2019 das Qualifizierungschancengesetz verabschiedet. Damit wird die „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) abgelöst bzw. erweitert. Mit dem Qualifizierungschancengesetz sollen mehr Möglichkeiten für Arbeitgeber*innen geschaffen werden, die Weiterbildung von Arbeitnehmer*innen fördern zu lassen. Die Zielgruppe wurde erweitert. Insgesamt wurden drei verschiedene Themenfelder mit dem Einsetzen des Qualifizierungschancengesetzes verändert.
Abschlussorientierte Qualifizierung
Maßnahmenziel:
Nachträglicher Erwerb eines Berufsabschlusses
Maßnahmenart:
(1) Umschulung
(2) Vorbereitung auf Externenprüfung
(3) Teilqualifizierung
Rechtsgrundlage:
Qualifzierungschancengesetz: § 81 Abs. 2 i.V.m § 82 SGB III
Berufsabschluss:
Für Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder ohne verwertbaren Berufsabschluss förderbar
Mindestdauer:
Entfällt
Lage der Weiterbildung:
Innerhalb (z.B. betriebliche Einzelumschulung) oder außerhalb des Betriebes
Zulassung:
Bildungsträger und Maßnahme müssen DQS- und AZAV-zertifiziert sein
Übernahme Lehrgangskosten:
zu 100 % von der Agentur für Arbeit
Arbeitgeberbeteiligung:
Entfällt
Übernahme sonstiger Weiterbildungskosten:
Wenn diese durch die Weiterbildung entstehen
Arbeitsentgeltzuschuss:
Bis zu 100 %
Anpassungsqualifizierung
Maßnahmenziel:
Weiterbildung (AZAV) soll Fähigkeiten erweitern; Wissen ausbauen
Maßnahmenart:
Soll umfangreicher als arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen sein und nicht im überwiegenden Interesse des Unternehmens liegen
Qualifizierungschancengesetz: § 82 SGB III
Berufsabschluss:
Für eine Förderung muss der Berufsabschluss in der Regel mindestens vier Jahre zurückliegen
Mindestdauer:
Mindestens 121 Unterrichtseinheiten
Lage der Weiterbildung:
Außerhalb des Betriebes oder Durchführung durch zugelassene Träger im Betrieb
Zulassung:
Bildungsträger und Maßnahme müssen DQS und AZAV zertifiziert sein
Übernahme Lehrgangskosten:
Abhängig von Unternehmensgröße
Arbeitgeberbeteiligung:
Abhängig von Unternehmensgröße
Übernahme sonstiger Weiterbildungskosten:
Wenn diese durch die Weiterbildung entstehen
Arbeitsentgeltzuschuss:
Abhängig von Unternehmensgröße